Die Statt-Taube

Historische Stadtführungen mit Pfiff

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. ANMELDUNG UND VERTRAGSSCHLUSS
Mit seiner schriftlichen oder mündlichen Anmeldung bietet die Vertragspartnerin / der Vertragspartner, im Folgenden Kunde genannt, den Abschluss eines Buchungsvertrages und Reisevertrages mit diversen Leistungen verbindlich an. Diese Anmeldung gilt für Gruppen und für Einzelpersonen gleichermaßen. Mit der Anmeldung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.
Die Buchung wird verbindlich, sobald die bestellte Leistung von Statt-Taube, im Folgenden auch Veranstalter genannt, schriftlich, per Fax, per E-Mail bestätigt wird.

2. ZAHLUNG
Die Bezahlung der Leistung erfolgt im Anschluss an die Veranstaltung per Rechnung oder in bar ohne jeden Abzug. Falls nichts anderes vereinbart ist, bei Beträgen über 200,- € bezahlt der Kunde nach Erhalt der Rechnung per Vorkasse mit Überweisung oder in bar. Bei Beträgen unter 200,– EUR muss der Rechnungsausgleich vor Erbringung der Leistungen in bar erfolgen. Wünscht der Kunde dennoch auf Rechnung zu zahlen, wird eine Gebühr in Höhe von 10,- € fällig, die in Rechnung gestellt wird.    

3. ZAHLUNG AUF RECHNUNG BEI BETRÄGEN BIS ZU 200,- €
Wünscht der Kunde bei Beträgen bis zu 200,- € auf Rechnung zu zahlen, erheben wir eine Gebühr von 10,- €.  

4. VERAUSLAGUNGSPAUSCHALE VON 10%
Wünscht der Kunde die Bezahlung zuvor nicht schriftlich vereinbarter Leistungen wie z.B. das Auslegen von Eintrittskarten oder die Bezahlung einer zweiten Getränkerechnung durch uns, wird eine Verauslagungspauschale von 10% des verauslagten Betrags fällig.  

5. LEISTUNGEN UND LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter.  Der Wegfall einzelner Leistungsteile berechtigt nicht zum Einbehalt der Vertragssumme oder zum Teilabzug, sofern es sich um Gründe handelt, die nicht vom Veranstalter zu vertreten sind. Sind der Wegfall einzelner Leistungen durch den Veranstalter zu vertreten, so hat er das Recht, diese Leistungen durch gleichwertige andere Leistungen zu ersetzen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden hiervon in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN (STORNO)
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und vom Veranstalter bestätigt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht wahr ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Der Veranstalter kann den Schaden konkret berechnen oder nach seiner Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch geltend machen. Dieser beträgt unter 48 Stunden (2 Tage) vor Veranstaltungsbeginn und bei Nichterscheinen des Kunden 100 % des Veranstaltungspreises

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH STATT-TAUBE
Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:
- bei Einwirkung höherer Gewalt - bei plötzlicher Krankheit eines Stadtführers
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden die Durchführung der Veranstaltung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. - wenn der Kunde die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

8. HAFTUNG
Statt-Taube haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Veranstaltungen, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung. Statt-Taube haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen anderer Leistungsanbieter vermittelt werden (z.B. Rundgänge anderer Anbieter, Theater-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind. Außerdem wird keine Haftung bei Unfällen und Schäden übernommen
9. MITWIRKUNGSPFLICHT
Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden sind insbesondere verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich Statt-Taube mitzuteilen.

10. DATENSCHUTZ
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten auch weiterhin vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Diese Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.

11. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.


12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und alleiniger Gerichtsstand ist Bochum.


Statt-Taube – eine Abteilung von
panarte - Wirtschaftsreisedienst
Inh. Pia Imöhl
Herner Straße 299
Pavillon C 40
44809 Bochum
Deutschland